Bedingungen

AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN   Mai 2014

 

 

1. Die Anmeldung zum Markt ist erst verbindlich mit Eingang des   

   Anmeldeformulars, der schriftlichen Zusage des Veranstalters und mit der    

  Übererweisung der Standmiete.

2. Die Standmiete und die Pauschale zur Bewachung sind mit Eingang der Zusage

    sofort fällig. Bei Absage, vier Wochen und kürzer vor Markttermin von

    Seiten des Ausstellers behalten wir die Standmiete ein.

    Im Falle höherer Gewalt am Markttermin ist der Veranstalter berechtigt, die

    Veranstaltung abzusagen oder zu verkürzen. Ein Recht zur Reduzierung der

    Standmiete steht dem Aussteller nicht zu.

 

 3. Öffnungszeiten des Marktes:    Sonntag, den  19.05.2013   11 – 18 Uhr

                                                           Montag, den 20.05.2013     11 – 18 Uhr

 

4. Aufbau ist am Samstag von 13.00 bis 20.00 Uhr für´s Schloss,

    den Saal und des Außengeländes (Grundaufbau) möglich( aber es ist      

     keine Bewachung vor Ort).

    Aufbau am Sonntag ist von 6.00 bis 10.00 Uhr,

    ab 9.30 Uhr ist keine Einfahrt mehr möglich. Die Vergabe der

    Standplätze erfolgt durch den Veranstalter – Wünsche dahingehend können

    geäußert werden.

    Der Aussteller ist für den Auf- und Abbau seines Standes, für die

    Ausstattung und die  Gestaltung selbst zuständig. Der Aufbau muss bis

    Marktbeginn vollständig abgeschlossen sein.

    Vor Abbaubeginn – Montag,20.05.2013, ab 18 Uhr – ist der Abtransport der

    Ware und der Abbau des Standes unzulässig.

5. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene

    Ware und persönliches Eigentum.

    Für die Beschädigung am Gelände haftet der Verursacher. Vom Veranstalter

    ist für den Markt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

6. Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes erfolgt durch

   Beauftragte des Veranstalters ohne Haftung für Verluste oder

   Beschädigungen am Ausstellungsgut des Ausstellers.

7. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Ausstellungsgelände

   aus. Den Anordnungen der bei ihm Beschäftigten ist Folge zu leisten.

   Verstöße gegen die Anordnung führen, wenn die Zuwiderhandlung nach

   Aufforderung nicht eingestellt wird, zur sofortigen entschädigungslosen

   Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers ohne Haftung für Schäden.

8. Mitgebrachtes Dekorations- und Verpackungsmaterial und anfallender Abfall

    muss mitgenommen und entsorgt werden.

9. Der Name und die Anschrift des Ausstellers muss sichtbar am Stand 

angebracht sein. Der Gewerbeschein muss auf Verlangen gezeigt werden.

 

   Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:

0 90 73/1455 oder 01 74/1 70 58 75 oder FAX 09073/9210322 Oder

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

   Vielen Dank für Ihr Verständnis

   Die Veranstalter

                               

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 AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN 09./10.November 2013

 

 1.  Veranstaltungsbeginn: 09.11.13                                      Samstag, 10 Uhr

     Veranstaltungsende:      10.11.13                                      Sonntag,  17 Uhr

             Öffnungszeiten des Marktes:                                        Samstag   10 – 17 Uhr

                                                                                                      Sonntag    10 – 17 Uhr

2.  Tischaufbau ab 7 Uhr. Falls Ihnen diese Zeit nicht ausreicht, nehmen Sie bitte 

     Kontakt mit dem Veranstalter auf. Wir bitten Sie, dass Sie für die Tische              

     einfarbige Tischdecken mitbringen.    

 3. Es dürfen nur Artikel angeboten werden, die selbst handgefertigt wurden.

     Werden vorgefertigte Produkte oder Teile verwendet, gilt als handgefertigt,

     wenn im Gesamtwerk die eigene künstlerische Leistung überwiegt.

 4. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene Ware

     und persönliches Eigentum.

 5. Mitgebrachtes Dekorations- und Verpackungsmaterial und anfallender Abfall

     muss mitgenommen und entsorgt werden.

 6. Für Beschädigungen in der Halle haftet der Verursacher.   

 7. Im Interesse aller Aussteller ist am Sonntag vor 17 Uhr kein Abbau möglich.     

  8. Die Anmeldung zum Markt ist erst verbindlich, mit Eingang des Anmeldeformulars,

     der schriftlichen Zusage des Veranstalters und mit der Überweisung der

     Standmiete. Die Bankdaten erhalten Sie mit der Zusage. 

     Bitte tätigen Sie keine Vorabüberweisung!!!

9. Die Vergabe der Tische und Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.

10. Bei Absagen von ihrer Seite, vier Wochen und kürzer vor Markttermin, behalten

     wir die Standgebühren ein.

 11. Gewerbeschein bitte auf Verlangen vorzeigen oder Bestätigung das Sie nur auf

       unserem Markt verkaufen.

 

Der Name und die Anschrift des Ausstellers muss sichtbar am Stand angebracht sein !!!!!!!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:

09073/1455 (Fr.Steeger), 09073/3640 (Hr.Mai) oder 0174/1705875 (Fr.Zey)

oder FAX 09073/9210322

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Die Veranstalter